Die Gesetze sind von Bundesland zu Bundesland etwas anders aufgestellt. Ausschlaggebend ist das Denkmalschutzgesetz.
Aber im Allgemeinen, ist das Sondeln in Deutschland erlaubt. Es gibt aber auch bestimmte Dinge zu Beachten.
Generell tabu für Sondeln sind:
- Kulturdenkmäler (eingetragene, bekannte)
- Bodendenkmäler
- Baudenkmäler
- Hügelgräber
- Friedhöfe (auch ehemalige)
- Burgen und Schlösser (sind meist Kultur-/Baudenkmäler)
- Ausgrabungsflächen von Archäologen
- Bekannte / Eingetragene keltische- und römische- Anlagen und Siedlungen
- Deiche
- Naturschutzgebiete.
Oftmals aber auch Wälder, besonders dann, wenn sie nicht in Privatbesitz sind.
Orte, die sich zum Sondeln anbieten - wenn der entsprechende Eigentümer einverstanden ist, sind:
- Äcker und Felder
- In entsprechendem Abstand, da oft/meist denkmalgeschützt
- Umfeld von Burgen
- Umfeld alter Mühlen und Fachwerkhäusern
- Schlachtfeldern
- alten Kirchen (und deren Wege)
- alte Handelswege und Straßen
- Öffentliche Strände
- Badeseen
- Spielplätze.
Wo man sondelt und ob dies erlaubt ist, kommt auch oft darauf an, was man sucht und finden möchte. Darin unterscheiden sich ebenfalls die Suchstellen.
Gegen die Suche nach eher neuzeitlichen Gegenständen wie Münzen, Knöpfen, Orden, Schmuck auf einem Acker oder Feld hat meist niemand etwas einzuwenden, solange die Erlaubnis des entsprechenden Landeigentümers vorhanden ist.
Bevor man zum Sondeln aufbricht, sollte eine Recherche erfolgen, ob das gewünschte Gebiet nicht in die verbotenen Bereiche fällt, da ein Boden-/Bau-/Kulturdenkmal vorhanden ist.
Ein Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz kann sehr schnell Teuer werden. Hier sind Bußgelder bis zu 500.000€ möglich. Allerdings häufiger und leichter zu Erhalten sind Ordnungswidrigkeitsanzeigen, mit entsprechend kleineren Strafen.
Vermeiden lassen sich solche Strafen durch Beachtung der Gesetze und im Zweifel den Erwerb einer Nachforschungsgenehmigung (NFG). Diese sind allerdings schwer zu erhalten und erfordern Geduld.
Das jeweils gültige Denkmalschutzgesetz gibt es zumeist öffentlich im Internet abrufbar bei der entsprechenden Internetseite des Bundeslandes.
Wichtig:
Dieser Beitrag ist ein allgemeiner Hinweis zur Sensibilisierung, keine Rechtsberatung oder "Freibrief" und keinesfalls rechtlich belastbar.